Gefahrstoffe.
Externer Dienstleister zum Gefahrstoffrecht, Beförderung von Gefahrstoffen.
Werden gefährliche Güter eingelagert, dann unterliegen sie dem Gefahrstoffrecht. So die allgemeine Auffassung. Werden Gefahrstoffe befördert, dann sind sie automatisch Gefahrgut. Auch davon sind viele Unternehmen noch überzeugt.
Die Wahrheit sieht aber anders aus. Verwendete Gefahrstoffe in Lebensmitteln oder in der Kosmetik führen sehr oft zu einer Ausgliederung aus dem Gefahrgutrecht und sind daher deutlich einfacher zu befördern, stellen aber bei der Einlagerung große Herausforderung an den vorbeugenden Brandschutz und an die Qualifikation der Mitarbeiter in der Logistik. Über den technischen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Gemischen und die Interpretation der TRGS, der DGUV und die Einschränkungen aus der ChemVerbotsVO informieren wir Sie gerne und vollumfänglich.